Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den jeweiligen Abschluss nicht erwerben können oder die keiner Schule angehören, können an öffentlichen Mittelschulen
- die Prüfungen zum erfolgreichen Abschluss der Mittelschule
- die besonderen Leistungsfeststellungen zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule sowie
- die Prüfungen zum mittleren Schulabschluss
an der Mittelschule als externe Bewerber/-innen ablegen.
Beim erfolgreichen Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür an der zuständigen Mittelschule anmelden.
Beim Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür bis spätestens 1. März an der zuständigen Mittelschule anmelden.
Beim Mittleren Schulabschluss an der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür bis spätestens 1. März an der zuständigen Mittelschule, die eine Jahrgangsstufe 10 führt, anmelden.